Oft gefragt
Kirchenbücher waren ursprünglich nicht für die Suche nach Vorfahren gedacht. Sie wurden in der Reformationszeit angelegt, um zu belegen, dass im jeweiligen Bezirk alle Kinder getauft und als junge Erwachsene konfirmiert worden waren. Dies geschah zur Abwehr von Sekten der Täufer, die eine Kindertaufe ablehnten. Daher wurden zunächst nur Taufen und Konfirmationen aufgezeichnet, gemäß der Kirchenordnung von 1566. Mit ihrer Nachfolgerin, der Marburger Agende von 1574, kam die Pflicht zur Dokumentation von Heiraten hinzu. Beerdigungen schrieben die Pfarrer meist ab dem Dreißigjährigen Krieg auf. Verpflichtet wurden sie dazu erst durch die Kirchenordnung von 1657.
Die ältesten erhaltenen Kirchenbücher aus Gemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehen auf die Zeit dieser Ordnungen zurück. Sie enthalten die Daten aus allen Orten, die eine Pfarrei betreute. 1772 wurden die Pfarrer angewiesen, für jede ihrer Gemeinden ein eigenes Buch anzulegen. Nach einer Vorschrift von 1829 mussten dann für jede Gemeinde gesonderte Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Totenbücher geführt und mit Registern versehen werden.
Diese Namenregister erleichtern die Recherche sehr. Für die bis 1829 geführten Kirchenbücher liegen nur in Einzelfällen nachträglich erstellte Register vor. Zentrale Namenverzeichnisse für die Kirchenbücher aus einem größeren Gebiet oder der ganzen Landeskirche existieren nicht. Daher ist es für die Familienforschung unerlässlich, von einem bekannten Ort ausgehen zu können. Angaben zur Herkunft aus einer Region oder einem Territorium wie Kurhessen, Hessen-Kassel oder Nordhessen, die oft für ausgewanderte Personen vorliegen, reichen leider nicht aus.
Familiennamen entstanden in verschiedenen Regionen unabhängig voneinander. Sie sind daher kein sicheres Kennzeichen für Herkunft und Verwandtschaft.