Aufbewahren
Nachdem politische und geistliche Vertreter Hessens unter Landgraf Philipp 1526 in Homberg an der Efze die Reformation beschlossen hatten, folgten anstelle einer großen Ordnung mehrere Einzelmaßnahmen. So zielte die Kastenordnung vom Frühjahr 1530 darauf ab, das Vermögen der Pfarreien und Kirchengemeinden zu sichern und jährlich zu dokumentieren. Diese Verzeichnisse und Kastenrechnungen bildeten den Grundstock der Pfarrarchive. Wenig später kamen Kirchenbücher hinzu, in denen die Pfarrer nach der Kirchenordnung von 1566 Taufen und Konfirmationen, nach der Marburger Agende von 1574 auch Heiraten aufzeichnen mussten. Später folgten Akten etwa zum Kirchengebäude und Pfarrhaus sowie Amtsbücher wie die Ständebücher, in denen die Vergabe der Sitzplätze in der Kirche festgehalten war.
Das so allmählich anwachsende Pfarrarchiv wurde nach dem lateinischen Begriff „reponere“ für „ablegen“ als Repositur bezeichnet und ab dem 18. Jahrhundert in speziell aufgeteilten Schränken im Amtszimmer des Pfarrhauses untergebracht. Im 20. Jahrhundert wuchs das Schriftgut der Verwaltung so an, dass dieses alte System nicht mehr ausreichte und Archivalien oft in Nebenräume, leider auch auf den Dachboden oder in den Keller des Pfarrhauses, ausgelagert wurden.
Ähnliches gilt für das Schriftgut übergeordneter geistlicher Ämter der Metropolitane und Superintendenten, im 20. Jahrhundert der Kreis- und Landespfarrer, später der Dekane und Pröpste.
Um das Schriftgut dieser mittleren und der oberen Ebene der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, ihrer Gemeinden und der zentralen Verwaltung zu betreuen und im Bedarfsfall auch zu übernehmen, wurde zum 1. Januar 1994 das Landeskirchliche Archiv Kassel gegründet. 1997 konnte es sein eigenes Gebäude in der Lessingstraße 15 A beziehen. Es besteht aus einem umgestalteten Altbau, der die Büros und den Lesesaal aufnahm, und dem neu errichteten Magazintrakt, der mit seinem Klimatisierungsmodell seinerzeit innovativ und wegweisend für andere Archivbauten in Deutschland war.